Kanzlei Proksch || Geiselbrecht
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- Tarifkollision - Verdrängungswirkung des § 4a TVG 19. März 2026Tarifverträge über gemeinsame Einrichtungen nach § 4 Abs. 2 TVG werden von der Verdrängungswirkung des § 4a Abs. 2 Satz 2 TVG nicht erfasst.(Rn.47)(Rn.54)
- Keine Fristwahrung durch Schriftsatzübermittlung an das beBPO 18. März 2026Eine Rechtsmittel(begründungs)frist wird nicht durch die Übermittlung eines elektronischen Dokuments an das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPO) der Verwaltung des Rechtsmittelgerichts gewahrt.
- Beteiligung des Betriebsrats - Umgruppierung - Änderung der Vergütungsordnung 13. März 20261. Die Beteiligung im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren i.S.v. § 83 Abs 3 ArbGG richtet sich nach materiellem Recht, ohne dass es einer darauf gerichteten Handlung der Person oder Stelle oder des Gerichts bedarf. Für das verfahrensrechtliche Rechtsverhältnis ist entscheidend, wer materiellrechtlich berechtigt oder verpflichtet ist.(Rn.11)2. Gegenstand eines Verfahrens entsprechend § 101 BetrVG im Fall einer unterlassenen […]

