Die Rechtsgebiete der Kanzlei
Arbeitsrecht
Auf dem Gebiet Arbeitsrecht betreuen wir vorwiegend Unternehmen in den praxisrelevanten Fragen des individuellen sowie kollektiven Arbeitsrechts. Weiterhin vertreten wir auch Arbeitnehmer bei allen arbeitsrechtlichen Streitigkeiten.
Ihr Ansprechpartner:
Fachanwältin für Arbeitsrecht Margot Geiselbrecht
Zu unseren Mandanten gehören insbesondere:
- Großunternehmen mit einer Vielzahl von Standorten (ca. 5.000 Mitarbeiter)
- Mittelständische Unternehmen (ca. 200 - 500 Mitarbeiter)
- Familienbetriebe
- Öffentliche Auftraggeber (Städte und Gemeinden)
- Arbeitnehmer
- Vorstandsmitglieder sowie Geschäftsführer
Ständige Arbeitsbereiche sind:
- Prüfung Arbeitsvertrag
- Anpassung Arbeitsverträge und Klauseln an die aktuelle Rechtssprechung
- Neugestaltung Arbeitsverträge (Vergütungsregelungen, Zielvereinbarungen, Bonusvereinbarungen, Flexibilisierung der Vergütung, etc.)
- Betriebsübergang nach § 613 a BGB
- Unternehmensnachfolge
- Tarifrecht, Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrecht
- Verhandlungen von Interessenausgleich und Sozialplan; Einigungsstellenverfahren
- Kollektivrechtliche Vertretung von Arbeitgeber (Beschlussverfahren)
- Arbeitnehmerüberlassung
- Betrieblicher Datenschutz (E-Mail, Internet, etc.)
- Kündigungsschutz, allgemein nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
- Kündigungsschutz nach speziellen Gesetzen (Mutterschutz, Schwerbehindertenschutz, Elternzeit, etc.)
- Compliance
- Korruptionsfälle im Arbeitsrecht