Die Rechtsgebiete der Kanzlei
Bau- und Architektenrecht
Aufgrund langjähriger Erfahrung und Spezialisierung besitzen wir die Kompetenz zur Lösung der komplexen Rechtsfragen, die mit Bauen und mit Immobilien zusammenhängen.
Ihre Ansprechpartner:
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Richard Proksch
Zu unseren Mandanten gehören:
- Überregional agierende Generalübernehmer sowie Generalunternehmer
- Bauträger mit jährlicher Bebauung von weit dreistelligen Gewerbe- und Wohneinheiten
- Diverse Objektgesellschaften am Münchner Flughafen
- Öffentliche Auftraggeber sowie Zweckverbände
- Bauunternehmen und Handwerksbetriebe
- Haftpflichtversicherer (Haftung der Architekten, Ingenieure, Bauunternehmen und Handwerksbetriebe)
- Architekturbüros und Ingenieurgesellschaften, sonstige Sonderfachplaner
- Immobilien- und Hausverwaltungen
- Wohnungseigentümergemeinschaften
- Private Bauherren
- Unternehmen des Anlagenbaus
Die Tätigkeit erstreckt sich hierbei u.a.:
- Beratung, Vertragsgestaltung und Vertretung bei der gesamten Durchführung von Bauvorhaben
- Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen des Auftraggebers (z. B. Mängelansprüche)
- Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen des Auftragnehmers (z. B. Vergütung, Leistungs- oder Bauzeitennachträge)
- Störungen im Bauablauf mit Nachtragsmanagement
- Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus Bauträgerverträgen
- Haftungs- und Honorarrecht der Architekten und sonstiger Sonderfachplaner
- Bürgschaften, Sicherungshypotheken und andere Sicherungsmittel
- Versicherungen zu Bauvorhaben
- Grundstückskaufverträge und gewerbliche Mietverträge
- Vertretung in gerichtlichen Auseinandersetzungen (z. B. Beweissicherungsverfahren, einstweilige Verfügungen zur Sicherung von Ansprüchen)
- Schulung von Mitarbeitern in Unternehmen
- Referent bei Innungen