Die Rechtsgebiete der Kanzlei

Bau- und Architektenrecht

Aufgrund langjähriger Erfahrung und Spezialisierung besitzen wir die Kompetenz zur Lösung der komplexen Rechtsfragen, die mit Bauen und mit Immobilien zusammenhängen.

Rechtsanwalt für Bau- und Architektenrecht

Ihre Ansprechpartner:

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Richard Proksch

Zu unseren Mandanten gehören:

  • Überregional agierende Generalübernehmer sowie Generalunternehmer
  • Bauträger mit jährlicher Bebauung von weit dreistelligen Gewerbe- und Wohneinheiten
  • Diverse Objektgesellschaften am Münchner Flughafen
  • Öffentliche Auftraggeber sowie Zweckverbände
  • Bauunternehmen und Handwerksbetriebe
  • Haftpflichtversicherer (Haftung der Architekten, Ingenieure, Bauunternehmen und Handwerksbetriebe)
  • Architekturbüros und Ingenieurgesellschaften, sonstige Sonderfachplaner
  • Immobilien- und Hausverwaltungen
  • Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Private Bauherren
  • Unternehmen des Anlagenbaus

Die Tätigkeit erstreckt sich hierbei u.a.:

  • Beratung, Vertragsgestaltung und Vertretung bei der gesamten Durchführung von Bauvorhaben
  • Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen des Auftraggebers (z. B. Mängelansprüche)
  • Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen des Auftragnehmers (z. B. Vergütung, Leistungs- oder Bauzeitennachträge)
  • Störungen im Bauablauf mit Nachtragsmanagement
  • Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus Bauträgerverträgen
  • Haftungs- und Honorarrecht der Architekten und sonstiger Sonderfachplaner
  • Bürgschaften, Sicherungshypotheken und andere Sicherungsmittel
  • Versicherungen zu Bauvorhaben
  • Grundstückskaufverträge und gewerbliche Mietverträge
  • Vertretung in gerichtlichen Auseinandersetzungen (z. B. Beweissicherungsverfahren, einstweilige Verfügungen zur Sicherung von Ansprüchen)
  • Schulung von Mitarbeitern in Unternehmen
  • Referent bei Innungen